G r ü n e b e r g
Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

"Kleines Patent"

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster wird umgangssprachlich auch gern als „kleines Patent“ bezeichnet. Es hat strukturell in etwa die gleichen Anforderungen und Voraussetzungen, wie ein Patent. Zu beachten ist jedoch, dass es nicht für Verfahren erteilt werden kann. Ferner unterscheidet es sich im Anmeldeverfahren entscheidend dadurch, dass es ohne eine (beim Patent obligatorische) Prüfung durch einen Patentamtsprüfer sofort eingetragen werden kann. Dadurch lässt sich schnell ein formaler Schutz erzielen, allerdings stets mit dem gewissen „Risiko“ der Ungewissheit, ob es tatsächlich auch schutzfähig ist. Ein rechtsbeständiges Gebrauchsmuster hat jedoch den gleichen Schutzumfang, wie ein Patent, ist also rein rechtlich gesehen „nicht weniger wert“, was vom Verkehr oft verkannt wird.

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