G r ü n e b e r g
Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Marke

Die Eintragung einer Produkt- oder Produktlinien-kennzeichnung in das Markenregister bietet Ihnen mehrere sehr wesentliche Vorteile, die sich aus dem Markengesetz ergeben. Da es sich hierbei ebenfalls um ein Ausschließlichkeitsrecht handelt, ist es Dritten untersagt, im geschäftlichen Verkehr ein mit der geschützten Marke identisches (oder auch nur zum verwechseln ähnliches) Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, für die Ihre eingetragene Marke Schutz genießt. Die bekanntesten Markenformen sind die Wort- und Bildmarke, sowie die Kombinationen daraus. Daneben gibt es auch 3-D-Marken, Hörmarken, konturlose (abstrakte) Farbmarken, Tastmarken, Hologramme und Bewegungsmarken. Markenfähig ist letztlich jedes Zeichen, dass sich grafisch darstellen und daher auch eintragen lässt.  

Marken

  • bieten Schutz für ihr Firmenlogo
  • sichern den guten Namen Ihres Unternehmens
  • schaffen Vertrauen in die Qualität Ihrer Produkte und Dienstleistungen
  • ermöglichen eine wirksame Handhabung gegen Markenpiraterie
  • bieten effektive Verteidigungsmittel im Wettbewerb
  • sind zuverlässige Werbeträger in Wort, Bild, Form und Ton und
  • haben eine unbegrenzt verlängerbare Schutzdauer
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