Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. Ein für ein Verfahren oder ein Erzeugnis erteiltes Patent gibt seinem Inhaber für eine begrenzte Zeit – nämlich bis zu maximal 20 Jahren – das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen. Es ist demnach ein Individualrecht.
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Unter die Kategorie Sachpatente fallen:
Sachen, körperliche Gegenstände mit bestimmten Eigenschaften, Stoffe, Zwischenprodukte, Mittel und Zweckangaben, Vorrichtungen, Einrichtungen als Arbeitsmittel zum Durchführen von Herstellungs- und Arbeitsverfahren und Anordnungen und Schaltungen.
Zu der Kategorie Verfahrenspatente gehören:
Herstellungsverfahren,
Arbeitsverfahren und
Verwendungsverfahren.
Maßgebend im Patentgesetz ist der objektiv-absolute Neuheitsbegriff. Einwendungen gegen eine Patenterteilung können in der Regel von jedem Dritten im Rahmen eines Einspruchs-, Einspruchs(beschwerde)- oder Berufungsverfahrens, sowie durch eine Patentnichtigkeitsklage geltend gemacht werden.
„Kleine Erfinderschule“: