G r ü n e b e r g
Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Patent

Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. Ein für ein Verfahren oder ein Erzeugnis erteiltes Patent gibt seinem Inhaber für eine begrenzte Zeit – nämlich bis zu maximal 20 Jahren – das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen. Es ist demnach ein Individualrecht.

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Unter die Kategorie Sachpatente fallen:
Sachen, körperliche Gegenstände mit bestimmten Eigenschaften, Stoffe, Zwischenprodukte, Mittel und Zweckangaben, Vorrichtungen, Einrichtungen als Arbeitsmittel zum Durchführen von Herstellungs- und Arbeitsverfahren und Anordnungen und Schaltungen.

Zu der Kategorie Verfahrenspatente gehören:
Herstellungsverfahren,
Arbeitsverfahren und
Verwendungsverfahren. 


Maßgebend im Patentgesetz ist der objektiv-absolute Neuheitsbegriff. Einwendungen gegen eine Patenterteilung können in der Regel von jedem Dritten im Rahmen eines Einspruchs-, Einspruchs(beschwerde)- oder Berufungsverfahrens, sowie durch eine Patentnichtigkeitsklage geltend gemacht werden.

„Kleine Erfinderschule“:

  • Herausarbeiten der erfinderisch zu lösenden Aufgabe, 
  • Suche nach der erfinderischen Idee, 
  • Wahl geeigneter Mittel zur Umsetzung der Idee, 
  • Schutzrechtliche Sicherung des erfinderischen Ergebnisses (Patentieren) mit dem Ziel der Überleitung in die Praxis (Verwertung, Transfer)