In unserer heutigen Zeit kann es schnell zur Verletzung von Urheberrechten kommen. Gerade im Bereich des Internets werden Inhalte, Bilder, Musik und Videos hochgeladen, runtergeladen, gepostet und geteilt, in der Regel aber ohne dass die erforderliche Erlaubnis des jeweiligen Urhebers vorliegt. Das geht schneller
als man denkt, da es die moderne Elektronik sehr leicht macht, Urheberrechte Dritter (bewusst oder unbewusst) zu verletzen.
Leider ist das aber regelmäßig keine Rechtfertigung für die
dadurch begangenen Rechtsverletzungen. Stichworte: "illegales Filesharing", "illegaler Download", "illegale Tauschbörsen" etc. Urheber sind dabei meist die Komponisten, Musiker, Bands, Künstler, Designer oder Filmemacher selbst oder die dahinterstehenden Firmen. Durch eine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes - z.B.
durch "downloaden" von urheberrechtlich geschützten Werken, Bildern,
Musik oder Videos, entstehen dann entsprechende umfangreiche Rechte auf Seiten
dieser Urheber. Diese Rechte (z. B. Unterlassung und Schadenersatz) werden dann
in der Regel im Wege einer sog. Abmahnung kostenintensiv geltend gemacht und
dann, ggf., auch per einstweiliger Verfügung und Klage auch gerichtlich
durchgesetzt. Das kann in der Regel sehr unangenehmn und vorallem teuer werden.
Unter Umständen macht man sich auf diesem Wege sogar strafbar.
Sie haben eine
solche Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten?
Dann rufen
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Abgemahnte in diesem Bereich erfolgreich. Gern holen wir hier auch für Sie "die
Kuh vom Eis". Sie erhalten hierzu unter der o. g. Nummer jederzeit eine
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