Das Wettbewerbsrecht umfasst zunächst
das in der Praxis sehr bedeutsame Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
womit sich der Wettbewerber gegen unlauteren Geschäftspraktiken seiner
Konkurrenz zur Wehr setzen kann. Daneben wird dazu auch das Kartellrecht (GWB)
gezählt, mit dem die Institutionen des Wettbewerbs als solche geschützt werden
sollen.
Mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden einzelne
Wettbewerbshandlungen der Wettbewerber einer Lauterkeitskontrolle unterzogen.
Beispiele für unlautere Handlungen sind nach § 4 (9) UWG das Anbieten von Waren
oder Dienstleistungen, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines
Mitbewerbers sind, wenn er eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die
betriebliche Herkunft, die Wertschätzung der nachgeahmten Werke oder
Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt (sog. Imagetransfer)
oder die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich
erlangt hat.